12 goldene Regeln
Janet Driscoll Miller stellt ihre 12 Regeln für hieb- und stichfeste SEO-Dienstleistungsverträge vor. Ein äußerst lesenswerter
Beitrag, dessen Übersetzung wir euch nicht vorenthalten wollen.
1. Da sich SEO unaufhörlich wandelt, ist es sinnvoll, die Aufgabengebiete lieber zu
umreißen anstatt zu genau zu sein. Dies lässt Raum, falls gewisse Maßnahmen künftig nicht mehr sinnvoll sind. Wichtig ist jedoch, nicht zu vage zu sein, da der Kunde wissen muss, was er bekommt.
2. Die
Vertragslänge muss beachtet werden – entweder Verträge mit einem fixen Enddatum oder Verträge die sich bis zu einer eventuellen Kündigung automatisch verlängern. Zweiteres reduziert den Aufwand auf der Seite des Anbieters.
3. Eine
Minimaldauer des Vertrages sollte verankert werden, die irgendwo zwischen 1 und 12 Monaten liegt.
4. Vertraglich verankerte
jährliche Erhöhungen der Bezahlung können Sinn machen, da das Betreiben einer Firma kontinuierlich teurer wird – so vermeidet man unangenehme Überraschungen für die Kunden.
5. Wenn man
Subunternehmer mit der Durchführung gewisser Maßnahmen beauftragt, muss dies klar ausformuliert werden.
6.
Nicht-Abwerbeklauseln können Sinn machen, um zu verhindern, dass ein Kunde seinen Bearbeiter abwirbt (und der Anbieter somit einen Kunden und einen Mitarbeiter verliert).
7. Finanzielle Strafen oder Dienstleistungseinschränkungen bei
verspäteter Bezahlung sind ein wirksames Mittel, um die Zahlungsmoral aufrecht zu erhalten.
8. Der beste Weg, alle Zahlungen zeitgerecht zu erhalten, ist das Bestehen auf
Vorkasse.
9. Ist der Anbieter gewillt zu erlauben, dass Kunden ihre
Verträge pausieren lassen – wenn ja, müssen die entsprechenden Bedingungen klar im Vertrag formuliert sein.
10. Die
Kündigungsfristen und –regeln müssen für beide Seiten klar ausformuliert werden.
11. Wer mehrere Dienstleistungen anbietet, sollte eine
übergeordnete AGB haben, die durch einzelne Dienstleistungsvorschriften ergänzt werden kann.
12. Jeder Vertrag sollte zunächst von einem
Anwalt überprüft werden.
Zusätzlich empfiehlt Driscoll, dass Anbieter sich klar überlegen, welche Klauseln des Vertrags
nicht verhandelbar sind. Sie nutzt hier das Beispiel, dass sich in Ihrer Firma jeder Kunde als Referenz zur Verfügung stellen muss, die Kündigungsfrist jedoch Verhandlungssache ist. Sie ermutigt damit vor allem kleinere Unternehmen, bei unzumutbaren Wünschen auch einmal nein zu sagen.