Bad Neighbourhood: Das sagt Google dazu

von Jochen Moschko

Kategorie(n): News Datum: 16. April 2020
Auch im Internet gibt es schlechte Nachbarschaft. Unter „Nachbarschaft“ versteht man in diesem Zusammenhang, wenn auf demselben Webserver nicht nur die eigene Website liegt, sondern auch andere. Das ist oft bei großen Hosting-Providern der Fall, bei denen sich oft mehrere tausend Websites einen Webserver teilen. Das ist vollkommen normal und in den allermeisten Fällen außerdem unproblematisch. Heutige Server verfügen über ausreichende Kapazitäten, um alle Seitenaufrufe problemlos bedienen zu können. Und ein guter Hosting-Provider wird dafür Sorge tragen, dass seine Kunden keine Spamseiten aufsetzen. Dennoch wird ein guter SEO immer auch prüfen, ob sich die Website möglicherweise in schlechter Nachbarschaft befindet. Denn die eigene Website teilt sich mit den anderen Websites auf dem Server die IP-Adresse. Für diesen Zweck gibt es Tools (wie beispielsweise dieses: https://www.bad-neighborhood.com/text-link-tool.htm).

Google gibt Entwarnung

Vor kurzem hat John Müller von Google für mehr Klarheit bei diesem Thema gesorgt. In einem Webmaster Hangout fürchtete ein Webmaster, dass der nachlassende Traffic auf seinen Seiten etwas mit Bad Neighbourhood zu tun haben könnte. Darauf antwortete John Müller, dass selbst wenn auf einem Webserver 1000 Spam-Websites und gleichzeitig 2000 normale Websites liegen würden, nicht die gesamte IP-Adresse des Servers zurückgestuft werde. Erst wenn der Anteil an Spam-Sites deutlich höher sei, würde das passieren. Gleichzeitig muss man als Webmaster jedoch nicht befürchten, davon nichts mitzubekommen und machtlos zu sein. Falls eine Abstrafung wegen Bad Neighbourhood erfolgen sollte, wird man als Webmaster über die Google Search Console darüber informiert und kann sofort handeln. Die Abstrafung erfolgt nicht automatisch, sondern in Form einer manuellen Maßnahme.

Fazit

Die Erklärung von John Müller sorgt im Bezug auf Bad Neighbourhood für Klarheit. Auch wenn das Thema im SEO-Alltag eine eher untergeordnete Rolle spielt, wird es bei Rankingverlusten dennoch häufig als mögliche Ursache diskutiert. Nun ist klar, dass eine Abstrafung, sofern es überhaupt dazu kommt, in Form einer manuellen Maßnahme erfolgt. Wer seine Website bei der Google Search Console eingetragen hat, wird im Fall der Fälle darüber informiert und kann sofort handeln, indem er den Hosting-Provider informiert oder die betroffene Website zu einem anderen Provider umzieht. Immerhin ist nun klar, dass eine Abstrafung aufgrund von Bad Neighbourhood nicht heimlich und unbemerkt erfolgt. Bild: Glenn Carstens-Peters / Unsplash.com