Featured Snippets: Keine weitere Nennung auf der ersten Seite

von Jochen Moschko

Kategorie(n): News Datum: 29. Januar 2020
Ab sofort erscheinen Seiten, die als Featured Snippet auf Google-Suchergebnissen prominent hervorgehoben werden, nicht ein weiteres Mal in Form eines gewöhnlichen Suchtreffers auf der ersten Suchergebnisseite.
 
Dies gab Danny Sullivan in einem Beitrag auf Twitter bekannt. Die Vermeidung doppelter Nennungen soll Nutzern dabei helfen, gesuchte Informationen schneller zu finden.
 
Bislang war es in der Tat so, dass eine Seite, die als Featured Snippet ganz oben hervorgehoben wurde, weiter unten ein weiteres Mal in den Suchergebnissen vorhanden sein konnte.
 

Was ist ein Featured Snippet?

Unter dem Begriff „Featured Snippet“ versteht man die prominente Hervorhebung einer Seite in den Suchergebnissen. Man bezeichnet ein Features Snippet auch als „Position 0“. Viele Seitenbetreiber sehen es als Auszeichnung, wenn ein Ausschnitt ihrer Seiten dafür herangezogen wird.
 
Häufig werden mithilfe von Featured Snippets konkrete Fragen beantwortet. Googelt Ihr beispielsweise nach „Wie wird Kölsch gebraut?“ findet Ihr in diesem Fall einen längeren Auszug aus Wikipedia, der Eure Suchanfrage bereits beantworten könnte:
 
Screenshot: Featured Snippet bei Google
 
Genau an dieser Stelle scheiden sich die Geister: Während es auf der einen Seite als eine Art „Ritterschlag“ angesehen wird, wenn Google eine Seite als Featured Snippet verwendet, sieht die Kehrseite der Medaille so aus, dass diese Seite potentiell weniger Traffic erhält, weil die Suchanfrage des Nutzers mit dem Featured Snippet bereits beantwortet wird.
 
Das kann Seitenbetreiber Traffic und somit Einnahmen kosten. Auf der anderen Seite erhält die eigene Website durch das Snippet mehr Aufmerksamkeit. Verweigert man die Ausspielung der eigenen Seite als Featured Snippet, so könnte die Seite eines Konkurrenten dafür herangezogen werden und dann hätte man ebenfalls das Nachsehen.
 
Es gibt bereits einen Fall, in welchem gegen Google juristisch vorgegangen wird, weil mitunter auch Liedtexte mitunter als Featured Snippet angezeigt werden. Ein Websitebetreiber wirft Google vor, diese Texte von seinen Seiten unerlaubt übernommen zu haben.