Recht auf Vergessenwerden: So funktioniert es

von Jochen Moschko

Kategorie(n): Ratgeber Datum: 4. Januar 2019
Im Mai 2014 urteilte der EuGH, dass Suchmaschinen es ermöglichen müssen, dass Suchtreffer zu Webseiten mit sensiblen personenbezogenen Daten auf Wunsch der betroffenen Person in bestimmten Fällen nicht mehr angezeigt werden. Ein Spanier hatte gegen Google geklagt. Bei der Internet-Suche nach seinem Namen erschien nach 15 Jahren noch ein Artikel über die damalige Zwangsversteigerung seines Hauses, über welche damals eine Zeitung berichtet hatte. Seit diesem Urteil hat jeder EU-Bürger das Recht, gegenüber Suchmaschinen die Entfernung bestimmter Suchergebnisse mit Bezug auf die eigene Person zu beantragen. Ob einer Entfernung stattgegeben wird, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass sich
  • die Entfernung von Seiten aus den Suchergebnissen konkret auf die Suche nach dem Namen der betroffenen Person bezieht. Die Seite an sich bleibt möglicherweise unter anderen Suchbegriffen weiterhin auffindbar.
  • die Entfernung nur auf das Gebiet der EU beschränkt. Wer beispielsweise von den USA aus nach dem Namen der betroffenen Person sucht, wird das Suchergebnis weiterhin zu sehen bekommen.
Nachfolgend erklären wir Euch Schritt für Schritt, wie Ihr einen Antrag zur Entfernung von Suchergebnissen stellen könnt. Ruft diese URL auf, unter ihr findet Ihr das besagte Formular: https://www.google.com/webmasters/tools/legal-removal-request?complaint_type=rtbf&hl=de&rd=1 Wählt Euer Herkunftsland aus und gebt Euren Namen und Eure E-Mail-Adresse ein: Recht auf Vergessenwerden Gebt an, ob Ihr den Antrag für Euch selbst oder für eine andere Person stellt: Recht auf Vergessenwerden Nun müsst Ihr noch ein Dokument mitsenden, mit welchem Ihr Eure Identität bzw. die der betroffenen Person bestätigen könnt. Aus Erfahrung reicht bereits eine simple Fotografie des Personalausweises oder Reisepasses, die mit dem Smartphone erstellt wurde – Hauptsache, die darauf enthaltenen Informationen sind leserlich. Klickt auf „Durchsuchen“ und wählt das entsprechende Foto oder den Scan aus: Recht auf Vergessenwerden Scrollt nun weiter runter, bis Ihr das Textfeld zur Eingabe der URLs seht, deren Entfernung Ihr wünscht. Hier könnt Ihr bis zu 1000 URLs eingeben. Vorsicht, bitte beachten: Hier müsst Ihr widererwarten nicht die direkte URL angeben, deren Entfernung Ihr wünscht (z. B. www.example.com/wer-ist-hans-wurst/). Stattdessen müsst Ihr zuerst in der Google-Suche das unerwünschte Suchergebnis raussuchen, indem Ihr nach Eurem Namen sucht (oder nach dem Namen der Person, für die Ihr den Antrag stellt). Wenn Ihr das unerwünschte Suchergebnis gefunden habt, müsst Ihr hieraus die URL kopieren. Klickt dazu mit der rechten Maustaste auf die Überschrift des Suchtreffers (roter Pfeil): Recht auf Vergessenwerden Wählt nun im Kontext-Menü Eures Webbrowsers „Link kopieren“: Recht auf Vergessenwerden (Hier auch eine sehr ausführliche Anleitung von Google dazu: https://support.google.com/webmasters/answer/63758) Wechselt nun zurück zum Antragsformular und klickt mit der rechten Maustaste in das Textfeld. Wählt im Kontextmenü Eures Browsers „Einfügen“: Recht auf Vergessenwerden In diesem Textfeld befindet sich nun eine lange, kryptische URL nach dem ungefähren Schema „https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja [...]“ Wenn Ihr mehrere URLs entfernen lassen möchtet, wiederholt diesen Vorgang einfach für jede betroffene URL. Danach müsst Ihr noch den oder die Namen angeben, unter welchem/ welchen diese Seite(n) gefunden wird bzw. werden und Eurer Meinung nach zukünftig nicht mehr in den Suchergebnissen ausgespielt werden soll(en): Recht auf Vergessenwerden Jetzt müsst Ihr noch drei eidesstattliche Erklärungen abgeben, indem Ihr die entsprechenden Häkchen ankreuzt. Es geht dabei um die Erlaubnis zur Verarbeitung zur von Euch angegebenen Daten durch Google sowie die Bestätigung, dass Ihr berechtigt seid, diesen Antrag abzugeben. Ihr solltet Euch also hüten, andere Personen ungewollt oder spaßeshalber aus den Suchergebnissen entfernen zu lassen, denn sonst könntet Ihr Euch der falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) strafbar machen: Recht auf Vergessenwerden Zum Abschluss müsst Ihr noch das aktuelle Datum eintragen und „unterschreiben“, in diesem Falle heißt das, dass Ihr einfach Euren eigenen Namen in das Textfeld schreiben müsst. Danach nur noch ein nervtötendes Captcha ausfüllen (z. B. „Markieren Sie alle Bilder, auf denen Geschäfte von vorne zu sehen sind“): Recht auf Vergessenwerden Jetzt könnt Ihr Euren Antrag absenden. Normalerweise erhaltet Ihr innerhalb weniger Tage eine E-Mail, aus welcher Ihr ersehen könnt, ob Eurem Antrag stattgegeben wurde. Wenn ja, sollten die angegebenen URLs dann kurze Zeit später nicht mehr auffindbar sein, wenn bei Google nach Eurem bzw. dem angegebenen Namen gesucht wird. Das war die Vorgehensweise in Bezug auf die Google-Suche. Für die Bing-Suche findet Ihr das entsprechende Antragsformular hier. Die Vorgehensweise ist zu der von Google sehr ähnlich. Bitte beachtet, dass hier allerdings die direkte unerwünschte URL angegeben werden muss, also bspw. www.example.com/wer-ist-hans-wurst/. Ein Herauskopieren der URL aus der Suchergebnisseite ist hier nicht erforderlich.